© Stadtverwaltung Erfurt
Karte mit der Tastatur bewegen
plus
minus
left
right
Drop pin on the map to start a new report
space
Press space again to adjust the location
space
Hier neuen
Mangel melden
Mangel hierher
verschieben
Zurück zu den Berichten

Uneinsehbarer übergang zur anderen Straßenseite

Anonym (mobile) gemeldet in der Kategorie Sonstiges um 15:09, Mi. 13 März 2024

Übermittelt an Erfurt weniger als einer Minute später. FixMyStreet ref: 539.

Die Stelle ist sehr schwierig einsehbar für Fußgänger die die Straße überqueren wollen, geschweige denn für Kinder die alleine unterwegs sind. Vielleicht würde ein Spiegel helfen

Updates

  • Vielen Dank für Ihren Hinweis. Verkehrsspiegel sind kein Bestandteil der StVO, d. h. es gibt keinen Rechtsanspruch bezüglich ihrer Aufstellung. Sie können zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Einsicht in einen Knoteninnenraum, eine Einmündung oder eine Straße erleichtern, dennoch entbinden sie die Verkehrsteilnehmer nicht von der nötigen Vorsicht bzw. Wartepflicht. In der kalten Jahreszeit können Verkehrsspiegel ggf. über längere Zeiträume nicht nutzbar sein, da sie zum Beschlagen oder Vereisen neigen. Hinzu kommen mögliche Verzerrwirkungen, die wiederum zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der tatsächlichen Entfernungen eines zufahrenden Fahrzeuges führen können – Spiegel und das darin abgebildete Sichtfeld sind immer abhängig vom Standort des Betrachters, vom Fahrzeug und von der Sitzhöhe. Es bleibt also immer subjektiv, was der eine oder andere sieht. Zudem besteht nach fachlicher Einschätzung bei einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln immer die Gefahr, dass vorfahrtpflichtige Kraftfahrzeugführende in dem Wissen bzw. Glauben, auf der übergeordneten Straße würde sich kein anderes Fahrzeug befinden, die Einmündung zügiger befahren und das Geschwindigkeitsniveau somit steigt. Dies widerspricht dem Ansinnen einer angemessenen bzw. rücksichtsvollen Fahrweise und wäre dem Verkehrssicherheitsgedanken kontraproduktiv. Unter der Prämisse, dass die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen eingehalten werden, besteht objektiv betrachtet an der besagten Einmündung kein grundsätzliches Verkehrssicherheitsproblem. Auch wenn subjektiv die Aufstellung eines Verkehrsspiegels wünschenswert sein kann, ist es für alle Verkehrsteilnehmer sicherer, langsam bis an die Aufstelllinie im Malchiner Straße heranzufahren, um hier den direkten Einblick in die Verkehrssituation auf der Straße Sondershäuser Straße nehmen zu können. Nur dieser direkte Blick ermöglicht die sichere Beurteilung der gefahrenen Geschwindigkeit und des Abstandes der an die Einmündung herannahenden Fahrzeuge, Krafträder oder Fahrräder. Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Nachteile von Verkehrsspiegeln besteht somit aus fachlicher Sicht keine zwingende Notwendigkeit der Aufstellung eines Verkehrsspiegels.

    Gemeldet von Erfurt bei 15:17, Mi. 13 März 2024

  • Status geändert zu: Behoben

    Aktualisiert durch Erfurt 15:17, Mi. 13 März 2024