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Fußgängerüberweg / Zebrastreifen
Anonym (desktop) gemeldet in der Kategorie Straße/Gehweg/Radweg um 13:31, Donnerstag 3 April 2025
Übermittelt an Erfurt 3 Minuten später. FixMyStreet ref: 5187.
Ich möchte um Wiederherstellung eines Fußgängerüberwegs an der Gamstätterstraße bitten. Dieser Fußgängerüberweg hat früher bereits in der Gamstätterstraße existiert, wurde jedoch in der Vergangenheit entfernt. Da die Gamstätterstraße mittlerweile eine vielbefahrene Straße ist, stellt das Überqueren der Straße für Fußgänger, insbesondere für Schulkinder, eine erhebliche Gefahr dar.
Die Schulkinder, die die Straße auf ihrem Heimweg überqueren müssen, sind hier besonders gefährdet, da der Verkehr aufgrund der hohen Belastung häufig schnell und dicht ist. Der frühere Fußgängerüberweg an dieser Stelle hat eine wichtige Verkehrsberuhigung und eine erhöhte Sicherheit für die Kinder und andere Fußgänger ermöglicht.
Aus diesem Grund bitte ich, die Wiederherstellung des Fußgängerüberwegs an der Gamstätterstraße zu prüfen und schnellstmöglich umzusetzen, um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, zu gewährleisten.
Updates
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Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!
Status geändert zu: In Bearbeitung
Gemeldet von Erfurt bei 13:32, Donnerstag 3 April 2025
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Die rechtlichen Grundlagen für „Zebrastreifen“ – fachlich Fußgängerüberwege (FGÜ) genannt – bilden die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO). Die Einrichtung von FGÜ unterliegt der VwV-StVO zu § 26 StVO, wonach FGÜ in der Regel nur dort angelegt werden sollten, "wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht." Konkretisierungen dazu enthalten die "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)", welche per Erlass in Thüringen verbindlich anzuwenden sind. Der FGÜ in der Gamstädter Landstraße wurde im Jahre 2011 infolge einer Verkehrsschau entfernt. In diesem Zusammenhang wurden umfangreiche Untersuchungen und Verkehrserhebungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Verkehrsbelastungen sowohl im Kfz-Verkehr als auch im Fußverkehr vergleichsweise gering (Kfz-Verkehr) bis sehr gering (Fußverkehr) waren der Fußgängerquerverkehr nicht gebündelt auftrat, sondern die zu Fuß Gehenden ihre individuellen Wege wählten; keinerlei Wartezeiten und keine Gefährdungen beim Queren aufgetreten sind die Lücken zwischen den (wenigen) Fahrzeugen so groß, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger ohne Eile und z. T. schräg über die Fahrbahn laufen konnten. Die verkehrlichen Voraussetzungen für einen FGÜ waren somit nicht (mehr) gegeben und der FGÜ entsprach nicht den gesetzlichen der R-FGÜ. Seit der Entfernung des FGÜ sind keine substanziellen Veränderungen im Verkehrsnetz oder in der Bevölkerungsstruktur von Ermstedt aufgetreten, die aus heutiger Sicht andere Erkenntnisse erwarten lassen. Somit besteht keine rechtliche Grundlage, um einen FGÜ in der Gamstädter Landstraße (wieder) einzurichten.
Status geändert zu: Behandelt
Gemeldet von Erfurt bei 10:46, Montag 28 April 2025