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Fehlender Spiegel

Anonym (desktop) gemeldet in der Kategorie Straßenschild um 10:06, Donnerstag 3 April 2025

Übermittelt an Erfurt 3 Minuten später. FixMyStreet ref: 5183.

Ich möchte hiermit einen Antrag zur Installation eines Straßenspiegels an der Ecke Zum Pferderieht / Amtmann-Wincopp-Straße in Ermstedt stellen. Derzeit ist die Sicht auf die Straße auf der gegenüberliegenden Seite der genannten Ecke stark eingeschränkt. Diese Sichtbehinderung stellt sowohl für Autofahrer als auch für andere Vekehrsteilnehmer eine erhebliche Gefährdung dar, da es besonders schwierig ist, die Straße rechtzeitig und sicher einzusehen.

Die eingeschränkte Sicht führt in vielen Fällen dazu, dass Autofahrer beim Einfahren und Ausfahren in die Straße unsicher sind, ob die Straße frei ist, und somit Gefahrensituationen entstehen können. Um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu verbessern, wäre es sehr hilfreich, einen Straßenspiegel auf der gegenüberliegenden Seite der Ecke zu installieren. Dieser würde die Sicht auf die Straße deutlich verbessern und dazu beitragen, Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden.

Ich bitte darum, den Antrag zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zur Installation eines Straßenspiegels zu veranlassen.

Updates

  • Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!

    Status geändert zu: In Bearbeitung

    Gemeldet von Erfurt bei 11:41, Donnerstag 3 April 2025

  • Verkehrsspiegel sind kein Bestandteil der StVO, d. h. es gibt keinen Rechtsanspruch bezüglich ihrer Aufstellung. Sie können zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Einsicht in einen Knoteninnenraum, eine Einmündung oder eine Straße erleichtern, dennoch entbinden sie die Verkehrsteilnehmer nicht von der nötigen Vorsicht bzw. Wartepflicht. In der kalten Jahreszeit können Verkehrsspiegel ggf. über längere Zeiträume nicht nutzbar sein, da sie zum Beschlagen oder Vereisen neigen. Hinzu kommen mögliche Verzerrwirkungen, die wiederum zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der tatsächlichen Entfernungen eines zufahrenden Fahrzeuges führen können – Spiegel und das darin abgebildete Sichtfeld sind immer abhängig vom Standort des Betrachters, vom Fahrzeug und von der Sitzhöhe. Es bleibt also immer subjektiv, was der eine oder andere sieht. Zudem besteht nach fachlicher Einschätzung bei einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln immer die Gefahr, dass vorfahrtpflichtige Kraftfahrzeugführende in dem Wissen bzw. Glauben, auf der übergeordneten Straße würde sich kein anderes Fahrzeug befinden, die Einmündung zügiger befahren und das Geschwindigkeitsniveau somit steigt. Dies widerspricht dem Ansinnen einer angemessenen bzw. rücksichtsvollen Fahrweise und wäre dem Verkehrssicherheitsgedanken kontraproduktiv. Unter der Prämisse, dass die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen eingehalten werden, besteht objektiv betrachtet an der besagten Einmündung kein grundsätzliches Verkehrssicherheitsproblem.

    Status geändert zu: Behandelt

    Gemeldet von Erfurt bei 08:39, Freitag 4 April 2025