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Spiegel an unübersichtlicher Stelle

Anonym (mobile) gemeldet in der Kategorie Sonstiges um 10:40, Dienstag 25 März 2025

Übermittelt an Erfurt 4 Minuten später. FixMyStreet ref: 5056.

An dieser Stelle vom Wasserturm kommend, wäre ein Spiegel gegenüber des VZ „Halt! Vorfahrt gewähren“ eine Überlegung wert. Die Autos, welche von der Weimarischen Str. unter der Bahnunterführung her kommen, sieht man sehr sehr spät. Selbst, nach dem Anhalten an der Haltlinie und mit ganz vorsichtigem Vortasten, steht man immer bereits mit der Mororhaube auf der Straße bevor man dort etwas sehen kann. Ein Spiegel in diese Richtung würde das ganze Entschärfen.

Updates

  • Verkehrsspiegel sind kein Bestandteil der StVO, d. h. es gibt keinen Rechtsanspruch bezüglich ihrer Aufstellung. Sie können zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Einsicht in einen Knoteninnenraum, eine Einmündung oder eine Straße erleichtern, dennoch entbinden sie die Verkehrsteilnehmer nicht von der nötigen Vorsicht bzw. Wartepflicht. In der kalten Jahreszeit können Verkehrsspiegel ggf. über längere Zeiträume nicht nutzbar sein, da sie zum Beschlagen oder Vereisen neigen. Hinzu kommen mögliche Verzerrwirkungen, die wiederum zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der tatsächlichen Entfernungen eines zufahrenden Fahrzeuges führen können – Spiegel und das darin abgebildete Sichtfeld sind immer abhängig vom Standort des Betrachters, vom Fahrzeug und von der Sitzhöhe. Es bleibt also immer subjektiv, was der eine oder andere sieht. Zudem besteht nach fachlicher Einschätzung bei einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln immer die Gefahr, dass vorfahrtpflichtige Kraftfahrzeugführende in dem Wissen bzw. Glauben, auf der übergeordneten Straße würde sich kein anderes Fahrzeug befinden, die Einmündung zügiger befahren und das Geschwindigkeitsniveau somit steigt. Dies widerspricht dem Ansinnen einer angemessenen bzw. rücksichtsvollen Fahrweise und wäre dem Verkehrssicherheitsgedanken kontraproduktiv. Unter der Prämisse, dass die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen eingehalten werden, besteht objektiv betrachtet an der besagten Einmündung kein grundsätzliches Verkehrssicherheitsproblem.

    Status geändert zu: Behandelt

    Gemeldet von Erfurt bei 11:27, Dienstag 25 März 2025