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Aufstellung eines Parkverbotschildes
Anonym (desktop) gemeldet in der Kategorie Straßenschild um 13:37, Dienstag 4 März 2025
Übermittelt an Erfurt 3 Minuten später. FixMyStreet ref: 4754.
In der Hermann-Schmidt-Straße befindet sich vor den Häusern mit ungerader Hausnummer kein Gehweg. Man betritt beim Verlassen des Grundstücks direkt die Straße. Leider parken direkt gegenüber der Grundstücksausgänge Fahrzeuge, was den Fahrweg erheblich verengt.
Wenn nun Fahrzeuge passieren, müssen diese extrem nah am Gartentor vorbei fahren. Dies stellt insbesondere für die Kinder der Anwohner eine große Gefahr dar, wenn diese das Haus verlassen.
Aus diesem Grund bitten wir um die Einrichtung eines Parkverbots gegenüber den Grundstücksausgängen, um diese Gefährdung zu vermeiden und die Sicherheit aller Anwohner, insbesondere der Kinder, zu gewährleisten.
Updates
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Status geändert zu: In Untersuchung
Aktualisiert durch Erfurt 13:45, Dienstag 4 März 2025
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Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!
Status geändert zu: In Bearbeitung
Gemeldet von Erfurt bei 09:53, Freitag 7 März 2025
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Entsprechend den Regelungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten (und somit auch das Parken) an engen und unübersichtlichen Stellen verboten. Eine "enge" Stelle liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn die verbleibende Fahrbahnbreite (Restbreite) weniger als 3,05 m beträgt. Diese leiten sich daraus her, dass Fahrzeuge in Deutschland nach StVZO maximal 2,55 m breit sein dürfen und dieser Maximalbreite wird ein Sicherheitszuschlag von 0,50 m hinzugerechnet. Die Hermann-Schmidt-Straße ist 4,75 m breit. Unter der Annahme, dass ein Pkw üblicherweise eine Breite von ca. 2,00 m aufweist, ist das Halten und demzufolge auch das Parken in der Hermann-Schmidt-Straße außerhalb der baulichen Stellplätze illegal. Ein zusätzliches Parkverbotsschild ist somit nicht erforderlich und von Gesetzes wegen auch nicht zulässig.
Status geändert zu: Behandelt
Gemeldet von Erfurt bei 14:46, Donnerstag 20 März 2025