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Verkehrsspiegel, Sicherheitsspiegel

Anonym (desktop) gemeldet in der Kategorie Straße/Gehweg/Radweg um 14:40, So. 10 März 2024

FixMyStreet ref: 447.

Guten Tag,

Wenn man vom Johannesufer auf die Frankestraße rechts abbiegen möchte, erkennt man durch das Brückengeländer der Schlachthofbrücke sehr schlecht, ob sich ein Auto oder Fahrradfahrer nähert. Durch einen Verkehrsspiegel am Straßenschild-Mast auf der anderen Straßenseite (Ecke Franckestraße/ Krämpferufer) könnte man meines Erachtens ggf. diese Unfallgefahr vermindern.

Durch das WIR Quartier und dessen Tiefgaragenausfahrt Richtung Johannesufer hat sich nämlich die Verkehrslast an dieser Abbiegung deutlich erhöht.

Mit freundlichen Grüßen und besten Dank im voraus.

Updates

  • Vielen Dank für Ihre Meldung. Verkehrsspiegel sind kein Bestandteil der StVO, d. h. es gibt keinen Rechtsanspruch bezüglich ihrer Aufstellung. Sie können zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Einsicht in einen Knoteninnenraum, eine Einmündung oder eine Straße erleichtern, dennoch entbinden sie die Verkehrsteilnehmer nicht von der nötigen Vorsicht bzw. Wartepflicht. In der kalten Jahreszeit können Verkehrsspiegel ggf. über längere Zeiträume nicht nutzbar sein, da sie zum Beschlagen oder Vereisen neigen. Hinzu kommen mögliche Verzerrwirkungen, die wiederum zu Fehleinschätzungen hinsichtlich der tatsächlichen Entfernungen eines zufahrenden Fahrzeuges führen können – Spiegel und das darin abgebildete Sichtfeld sind immer abhängig vom Standort des Betrachters, vom Fahrzeug und von der Sitzhöhe. Es bleibt also immer subjektiv, was der eine oder andere sieht. Zudem besteht nach fachlicher Einschätzung bei einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln immer die Gefahr, dass vorfahrtpflichtige Kraftfahrzeugführende in dem Wissen bzw. Glauben, auf der übergeordneten Straße würde sich kein anderes Fahrzeug befinden, die Einmündung zügiger befahren und das Geschwindigkeitsniveau somit steigt. Dies widerspricht dem Ansinnen einer angemessenen bzw. rücksichtsvollen Fahrweise und wäre dem Verkehrssicherheitsgedanken kontraproduktiv.

    Unter der Prämisse, dass die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen eingehalten werden, besteht objektiv betrachtet an der besagten Einmündung kein grundsätzliches Verkehrssicherheitsproblem. Auch wenn subjektiv die Aufstellung eines Verkehrsspiegels wünschenswert sein kann, ist es für alle Verkehrsteilnehmer sicherer, langsam bis an die Aufstelllinie im Johannesufer heranzufahren, um hier den direkten Einblick in die Verkehrssituation auf der Straße Franckestraße nehmen zu können. Nur dieser direkte Blick ermöglicht die sichere Beurteilung der gefahrenen Geschwindigkeit und des Abstandes der an die Einmündung herannahendenden Fahrzeuge, Krafträder oder Fahrräder. Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Nachteile von Verkehrsspiegeln besteht somit aus fachlicher Sicht keine zwingende Notwendigkeit der Aufstellung eines Verkehrsspiegels.

    Kategorie wurde geändert von 'Sonstiges' zu 'Strasse-Gehweg-Radweg'

    Status geändert zu: Behandelt

    Gemeldet von Erfurt bei 10:04, Mo. 11 März 2024