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Zebrastreifen nicht einsehbar
Anonym (desktop) gemeldet in der Kategorie Straße/Gehweg/Radweg um 16:25, Mittwoch 29 Januar 2025
Übermittelt an Erfurt 4 Minuten später. FixMyStreet ref: 4422.
Hallo, der Zebrastreifen dort ist für Autofahrende aus der Wendenstr. nicht ausreichend einsehbar. Soweit ich weiß gilt eine Mindestsichtbarkeit von 100m bei 50 km/h. Dies ist durch die Bebauung nicht gegeben. In dieser Straße und im Quartier sind zahlreiche Schule Kitas und der Zebrastreifen wird von vielen Kindern genutzt. Sie werden tagtäglich gefährdet.
Updates
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Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!
Status geändert zu: In Bearbeitung
Gemeldet von Erfurt bei 11:09, Freitag 31 Januar 2025
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Der Fußgängerüberweg liegt in einem Straßenabschnitt, in dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für den Kfz-Verkehr gilt (Tempo 30-Zone). Demzufolge muss eine Erkennbarkeit des Zebrastreifens aus 50 m und eine Sichtbarkeit auf und von Warteflächen von 30 m gewährleistet werden. Diese Sichtbeziehungen sind für die Hans-Sailer-Straße eingehalten. Für den einbiegenden Kfz-Verkehr aus der Wendenstraße gelten unabhängig vom Zebrastreifen die Regelungen des § 9 Abs. 3 StVO, wonach, wer abbiegen will, auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht nehmen muss; wenn nötig, ist zu warten. Am Knotenpunkt Hans-Sailer-Straße/Wendenstraße gilt zudem die Vorfahrtregel „Rechts-vor-Links“, die zu einem niedrigen Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs beiträgt. Ein strukturelles Verkehrssicherheitsproblem ist unter der Prämisse, dass sich alle am Verkehr Teilnehmenden an die geltenden Verkehrsregeln halten, nicht erkennbar.
Status geändert zu: Behandelt
Gemeldet von Erfurt bei 11:40, Montag 3 Februar 2025