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Schilder-Chaos
Anonym (mobile) gemeldet in der Kategorie Straßenschild um 14:44, Montag 13 Januar 2025
Übermittelt an Erfurt 1 Minute später. FixMyStreet ref: 4282.
Moderiert von Erfurt (13:13, Dienstag 14 Januar 2025)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Ihnen ein Mängel aufzeigen. In der Eugen Richter Straße auf Höhe der Schule (Blitzer) ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 gesetzt worden, welche sehr unübersichtlich ist.
Ich wurde hier geblitzt und melde Ihnen diesen Mangel zum abstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Updates
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Status geändert zu: In Untersuchung
Aktualisiert durch Erfurt 13:14, Dienstag 14 Januar 2025
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Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!
Status geändert zu: In Bearbeitung
Gemeldet von Erfurt bei 09:51, Mittwoch 22 Januar 2025
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Infolge der Novellierung der StVO im Jahre 2017 sind die Straßenverkehrsbehörden angehalten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen im Umfeld von Schulen und Kindertagesstätten im Regelfall auf 30 km/h zu beschränken, ohne dass es hierfür eines besonderen Gefährdungsnachweises bedarf. Die Anordnung der Geschwindigkeitsreduktion darf sich über maximal 300 m erstrecken und ist auf die Öffnungszeiten der schutzbedürftigen Einrichtung zu beschränken. Angesichts der aufwachsenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Gemeinschaftsschule wurde bereits im Jahre 2022 die Entscheidung getroffen, die beschriebene Regelung auch auf der Eugen-Richter-Straße anzuwenden. Hierfür war es jedoch notwendig, die Steuerung der Ampelanlagen so zu modifizieren, dass die Grüne Welle auf der Eugen-Richter-Straße auch bei Tempo 30 weiterhin funktioniert. Auf Grund personeller Engpässe haben die Planung und die Umsetzung der erforderlichen Signalsteuerungsanpassungen sehr viel mehr Zeit in Anspruch genommen, als erwartet wurde, so dass die Änderungen der Verkehrsregelung erst im Jahr 2024 vorgenommen werden konnten.
Die zeitlich begrenzte Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Dortmunder Straße und Am Kühlhaus gilt seit dem 24.07.2024, während die Umstellung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage erst am 09.09.2024 erfolgte. Insofern bestand eine ausreichende Zeitspanne zur Gewöhnung an die neue Verkehrsregelung. Ohnehin unterliegen die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen im Stadtgebiet permanenten Anpassungen; dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Reduktion von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für den Kfz-Verkehr. Die Vorschriften in § 45 Abs. 1 StVO ermächtigen und verpflichten die Straßenverkehrsbehörden dazu, die aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs im Allgemeininteresse erforderlichen Maßnahmen in ständiger Anpassung an die sich verändernden verkehrlichen Verhältnisse, örtlichen und sonstigen Gegebenheiten zu treffen. Verkehrszeichen stellen von ihrer Rechtsnatur her Verwaltungsakte in der Form einer Allgemeinverfügung dar (siehe § 35 S. 2 VwVfG). Eine Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung oder einer gesonderten Information leitet sich daraus nicht ab und wäre angesichts der Vielzahl der jährlich vorgenommenen Änderungen an den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen auch nicht leistbar. Ungeachtet dessen hat die Tagespresse am 07.08.2024 über die Änderung der Geschwindigkeitsregelung in der Eugen-Richter-Straße berichtet.
Neben der gegenständlichen Geschwindigkeitsreduktion von 7 bis 16 Uhr zwischen Dortmunder Straße und Am Kühlhaus existiert noch eine weitere zeitliche begrenzte Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Friedrich-Engels-Straße und Fritz-Büchner-Straße, welche jedoch zwischen 22 und 6 Uhr gilt. Diese resultiert aus dem Lärmaktionsplan und ist deshalb auf die Nachtstunden beschränkt; sie basiert also auf einer anderen rechtlichen Begründung.
Status geändert zu: Behandelt
Gemeldet von Erfurt bei 14:06, Montag 27 Januar 2025