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Fehlende Warnleuchten für Fußgänger am Bahnübergang
Anonym (mobile) gemeldet in der Kategorie ÖPNV um 21:44, Mittwoch 30 Oktober 2024
Übermittelt an Erfurt weniger als einer Minute später. FixMyStreet ref: 3618.
Am Bahnübergang „Gamstädter Weg“ fehlen beidseits Warnleuchten für Fußgänger.
An dem Übergang queren tagtäglich Kinder die Bahngleise auf dem Weg zur Schule. Für abbiegende Fahrzeuge gibt es Warnleuchten wenn eine Straßenbahn heran naht. Diese sind aber für Fußgänger und ganz speziell für die Kinder nicht sichtbar.
Updates
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Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!
Status geändert zu: In Bearbeitung
Gemeldet von Erfurt bei 10:38, Montag 4 November 2024
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Zunächst ist auszuführen, dass die Straßenbahnen an der benannten Querungsstelle mit vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten verkehren. Dies ist darin begründet, weil die stadteinwärts fahrenden Straßenbahnen aus der Haltestelle (also aus dem Stand) losfahren und die stadtauswärts fahrenden Straßenbahnen in die Haltestelle einfahren. Korrekt ist, dass für den Fußverkehr keine Gelbblinksignale angebracht sind, während für den Kfz-Verkehr ein solches Blinksignal existiert. Dieser Gelbblinker für den Kfz-Verkehr hat vorrangig die Funktion, den aus Richtung Innenstadt in Richtung Gamstädter Weg einbiegenden Fahrverkehr vor einer parallel stadtauswärts fahrenden Straßenbahn zu warnen, weil für diesen Konflikt die Sichtbeziehungen äußerst ungünstig sind. Für querenden Fußverkehr sind die Sichtverhältnisse auf die (langsam fahrenden) Straßenbahnen hingegen wesentlich besser. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass ein solches Blinksignal auch nicht von der nötigen Vorsicht und Wartepflicht aller am Verkehr Teilnehmenden entbindet. Ungeachtet dessen wäre ein Gelbblinksignal auch für den Fußverkehr sicherlich wünschenswert. Allerdings fehlen hierfür momentan die infrastrukturellen Voraussetzungen. Es muss eine querende Kabeltrasse unter dem Gleis hergestellt und ein zusätzlicher Signalmast aufgestellt werden. Die Lage dieses Signalmastes ist relativ diffizil zu definieren, da der stadtauswärtige Haltestellenbereich auch als Erschließung der Wohngebäude Binderslebener Landstraße 186a bis 192 durch den Kfz-Verkehr dient und der Mast diesen Verkehren nicht im Weg stehen darf. Die Stadtverwaltung wird sich der Thematik im Rahmen der verfügbaren Ressourcen widmen, eine zeitnahe Realisierung steht allerdings aus aktueller Sicht nicht in Aussicht. Ein zwingender Handlungsbedarf besteht jedoch vor dem Hintergrund der obigen Erläuterungen nicht.
Status geändert zu: Behandelt
Gemeldet von Erfurt bei 11:14, Freitag 8 November 2024