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Grundstück verwildert
Anonym (mobile) gemeldet in der Kategorie Sonstiges um 14:44, Samstag 26 Oktober 2024
Übermittelt an Erfurt weniger als einer Minute später. FixMyStreet ref: 3550.
Moderiert von Erfurt (13:26, Montag 28 Oktober 2024)
Grundstück verwildert seid einem Jahr. Ich vermute das dort Ungeziefer bzw Waschbären sich eingenistet haben. ... kümmert sich seit Anfang 2024 nicht mehr um sein Grundstück
Updates
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Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!
Status geändert zu: In Bearbeitung
Gemeldet von Erfurt bei 13:56, Montag 28 Oktober 2024
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Der Sachverhalt „verwildertes Grundstück“ unterfällt § 903 BGB; also dem Zivilrecht. Hiernach kann der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich entscheiden, wie er sein Grundstück gestaltet. Ob er es also pflegt und bepflanzt oder verwildern lässt. Die Rechtsprechung hat dies wiederholt bestätigt. (Siehe u. a. auch: Grundstückseigentum: Umfang, Grenzen und Duldungspflichten | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe)
Ein Einschreiten nach öffentlichem Recht käme z. B. infrage auf Grundlage des ThürStrG, sofern der Wildwuchs behindernd in den Straßenraum ragen würde, oder auf Grundlage der Straßenreinigungssatzung bei Unkrautwuchs auf einem Gehweg (der hier nicht vorhanden ist), was vorliegend aber nicht der Fall ist.
Status geändert zu: Behandelt
Gemeldet von Erfurt bei 08:48, Dienstag 29 Oktober 2024