© Stadtverwaltung Erfurt
Karte mit der Tastatur bewegen
plus
minus
left
right
Drop pin on the map to start a new report
space
Press space again to adjust the location
space
Hier neuen
Mangel melden
Mangel hierher
verschieben
Zurück zu den Berichten

Der kombinierte Rad- Gehweg ist viel zu schmal. Regelmäßig kommt es an den Grundstücks Einfahrten zu gefährlichen Situationen. Radfahrer und Fußgänger gefährden sich täglich. Es ist auch nicht verständlich, warum immer noch 60 kmh auf dieser Straße erlaubt sind. Wir haben schon einen schweren Auffahrunfall erlebt, als wir in das Grundstück einfahren wollten. Die Radfahrer könnten ohne Probleme auf der Straße fahren. Der Gehweg ist im Schnitt auf 200m Länge nur 220 cm breit. Vorgeschrieben sind aber 250cm Mindestbreite.

Anonym (mobile) gemeldet in der Kategorie Straße/Gehweg/Radweg um 09:19, Mittwoch 23 Oktober 2024

Übermittelt an Erfurt weniger als einer Minute später. FixMyStreet ref: 3505.

Bitte prüfen Sie, ob e- bikes ,lastenräder und sonstige Fahrräder ähnlich der Leipziger Straße auf der Straße fahren können, um Kinder und Rentner nicht täglich den Gefahren auszusetzen. Besonders gefährlich ist der Abschnitt Kranichfelder Straße 39 bis 51 ,stadteinwärts. Mit freundlichen Grüßen Die besorgten Anwohner der genannten Grundstücke

Updates

  • Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!

    Status geändert zu: In Bearbeitung

    Gemeldet von Erfurt bei 13:44, Mittwoch 23 Oktober 2024

  • Zunächst ist festzuhalten, dass der gemeinsame Geh-/Radweg eine Breite von 2,50 m aufweist und somit dem geltenden Regelwerk entspricht. Mit der Novellierung der StVO, welche am 11.10.2024 in Kraft getreten ist, wurde die Verhaltensregelung aufgenommen, dass der Radverkehr auf gemeinsamen Geh-/Radwegen auf den Fußverkehr Rücksicht nehmen muss und dieser weder gefährdet noch behindert werden darf. Erforderlichenfalls haben Radfahrende ihre Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen. Zudem gilt ohnehin die im § 1 StVO verankerte Verpflichtung zur Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Perspektivisch ist in der Kranichfelder Straße sehr wohl eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn angedacht; dies stellt eine Maßnahme aus dem „Verkehrsentwicklungsplan Erfurt – Fortschreibung Radverkehrskonzept, Teilraum Südost“ dar, welcher vom Erfurter Stadtrat mit dem Beschluss Nr. 1696/23 vom 15.05.2024 bestätigt wurde (siehe https://buergerinfo.erfurt.de/ bi/ to0050.php?__ktonr=559257). Hierfür ist jedoch eine grundlegende Erneuerung der Kranichfelder Straße erforderlich, in deren Zuge auch die Steuerung aller Ampelanlagen angepasst werden muss, da die „Grüne Welle“ dieser Ampeln auf der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h basiert. Für diese Leistungen stehen derzeit keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung, so dass aktuell nicht in Aussicht steht, wann mit einer Umsetzung gerechnet werden kann.

    Status geändert zu: Behandelt

    Gemeldet von Erfurt bei 10:01, Donnerstag 24 Oktober 2024