© Stadtverwaltung Erfurt
Karte mit der Tastatur bewegen
plus
minus
left
right
Drop pin on the map to start a new report
space
Press space again to adjust the location
space
Hier neuen
Mangel melden
Mangel hierher
verschieben
Zurück zu den Berichten

Nicht sichtbares Schild

Anonym (desktop) gemeldet in der Kategorie Straßenschild um 19:00, Samstag 12 Oktober 2024

Übermittelt an Erfurt 5 Minuten später. FixMyStreet ref: 3361.

Situation Weidengasse Einfahrt in die Sackgasse, das Schild mit Kennzeichnung verkehrsberuhigte Zone ist nicht erkennbar, erst unmittelbar an der Brücke zum Venedig Innerhalb von 5 Minuten fahren 4 Fahrzeuge ( Samstag,12.10.24 18:30 Uhr) auf die Insel und drehen dann dort um um und fahren zurück. Eine Gefährdung für Fußgänger, Umwelt usw. Die gesamte Weidengasse gehört ausgeschildert als verkehrsberuhigte Straße mit Parkmöglickeit auf ausgewiesenen Flächen.

Updates

  • Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!

    Status geändert zu: In Bearbeitung

    Gemeldet von Erfurt bei 10:37, Montag 14 Oktober 2024

  • Dem Anliegen der Ausweisung der Weidengasse als verkehrsberuhigter Bereich (VBB) kann nicht zugestimmt werden. Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung müssen VBB u. a. durch ihre bauliche Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Dies ist in dem gemeinten Abschnitt nicht der Fall. VBB werden in der Regel auch niveaugleich ausgebildet (Mischverkehrsfläche). Dies ist größtenteils durch den Bestand eines Gehweges ebenfalls nicht der Fall. Kinderspiele sind im VBB überall erlaubt, was hier ein Verkehrssicherheitsrisiko darstellen würde. Die Ausweisung vor der Brücke ist grundsätzlich korrekt, da in der Folge die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind und zum Charakter der Parkanlage Venedig passen. In verkehrsberuhigten Bereichen ist Fahrzeugverkehr nicht verboten. Es gelten die Verhaltensvorschriften der StVO, u. a. dass Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden dürfen. Zugegebenermaßen ist die Sichtbarkeit auf das Schild nicht optimal. Eine Optimierung wurde geprüft, das Schild kann aber Grund der örtlichen Bedingungen nicht anders positioniert werden. Die Sichteinschränkung ist auf Grünbewuchs zurückzuführen, was aktuell jedoch kein Problem darstellt. Die Situation wird beobachtet und der Eigentümer der Fläche, von welchem der Grünbewuchs ausgeht, zum Rückschnitt aufgefordert.

    Status geändert zu: Behandelt

    Gemeldet von Erfurt bei 10:26, Freitag 18 Oktober 2024