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Der Übergang von der Treppe vom Petersberg zum Domplatz ist für Fußgänger sehr gefährlich.

Anonym (mobile) gemeldet in der Kategorie Sonstiges um 12:54, Donnerstag 13 Juni 2024

Übermittelt an Erfurt 1 Minute später. FixMyStreet ref: 1827.

Es fehlt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von höchstens 30 kmh für Autofahrer im Lauentor. Gut wären auch Bodenwellen und Hinweisschilder auf Fußgänger.

Updates

  • Wir haben Ihre Meldung erhalten und leiten diese umgehend an das zuständige Amt weiter. Vielen Dank!

    Status geändert zu: In Bearbeitung

    Gemeldet von Erfurt bei 14:26, Donnerstag 13 Juni 2024

  • Die angesprochene Thematik der Querung zu Fuß Gehender zwischen Domplatz und Panoramaweg Petersberg ist nicht neu. Bereits im Zusammenhang mit der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs zum Panoramaweg wurde darüber diskutiert, den Straßenraum Lauentor/Bechtheimer Straße in die Betrachtung mit einzubeziehen. Letztendlich beschränkte sich der Betrachtungsraum dann jedoch ausschließlich auf den Petersberghang. Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen, welche in der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dargelegt sind, zu handeln. Gemäß § 25 Abs. 3 StVO müssen zu Fuß Gehende die Fahrbahn unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs zu überschreiten. Natürlich stellt der direkte Weg vom Domplatz zum Panoramaweg die kürzeste Verbindung dar; sie verläuft jedoch nicht quer zur Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs, sondern schräg und quert hierbei überdies mehrere Fahrbeziehungen. Insofern stellt das vor Ort häufig zu beobachtende Verhalten der Zu Fuß Gehenden einen Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln dar. Unter diesem Gesichtspunkt ist zur Anfrage der Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h darzulegen, dass die Straßenverkehrsordnung der Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkehr sehr enge Grenzen setzt. Eine solche Anordnung ist nur möglich wenn es eine konkrete Gefahrenlage gibt, die das im Straßenverkehr allgemein bestehende Risiko erheblich übersteigt. Natürlich kann beim benannten Bereich von einer Gefahrenstelle gesprochen werden – diese wird aber durch Fehlverhalten erzeugt, weil die Straße schräg gekreuzt wird. Unter diesem Gesichtspunkt besteht nach StVO auch keine Handhabe. In der Realität liegen die gefahrenen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs auf Grund der Vielzahl der auf die Kraftfahrzeugführenden einwirkenden Randbedingungen ohnehin unterhalb der zulässigen 50 km/h. Dies entspricht auch den Regelungen des § 3 StVO, wonach die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs, Sicht- und Verkehrsverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist. Schlussendlich sind keine Auffälligkeiten aus der Unfallstatistik zu diesem Bereich bekannt. In diesem Kontext ist abschließend auszuführen, dass sich die Verkehrsanlagengestaltung grundsätzlich an den Bedürfnissen der Nutzenden orientieren sollte. Allerdings sind die Interessenslagen der einzelnen Verkehrsarten oftmals sehr unterschiedlich und stehen im Konflikt zueinander. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Letztendlich ist nicht immer der kürzeste Weg auch der sicherste. Die Stadtverwaltung bearbeitet derzeit eine Planung für die Straßenraumgestaltung östlich des Domplatzes zwischen Pergamentergasse und Marktstraße. Perspektivisch ist auch eine Betrachtung der Verkehrsflächengestaltung nördlich des Domplatzes zwischen Maximilian-Welsch-Straße und Andreasstraße erforderlich, um die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende zwischen Domplatz und Panoramaweg zu verbessern. Dies wird allerdings nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen möglich sein.

    Status geändert zu: Behandelt

    Gemeldet von Erfurt bei 15:03, Donnerstag 13 Juni 2024