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Regelmäßig blockierter Weg

Anonym (desktop) gemeldet in der Kategorie Straße/Gehweg/Radweg um 13:00, Dienstag 9 April 2024

Übermittelt an Erfurt 5 Minuten später. FixMyStreet ref: 1040.

Moderiert von Erfurt (08:25, Mittwoch 10 April 2024)

Die Straßenquerungsmöglichkeit für gehbehinderte Personen durch abgesenkten Bordstein über die Auenstraße an dieser Stelle wird regelmäßig durch Falschparker blockiert. Gehbehinderte Personen werden so zu einem Umweg gezwungen. Eine Verdeutlichung, dass diese Stelle kein Parkplatz ist, z.B. durch ein entsprechendes Piktogramm am Boden, könnte helfen, hier zumindest ein Problembewusstsein zu schaffen.

Updates

  • Vielen Dank für Ihren Hinweis. Kontrollen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten. Gleichwohl wird dies leider nicht dazu führen, dass generell Zuwiderhandlungen unterbunden werden können. Ungeachtet dessen steht es bei eigenen Feststellungen von Ordnungswidrigkeiten zur Möglichkeit, diese zu dokumentieren und im Bürgeramt zur Anzeige zu bringen. Hierzu kann das unter folgendem Link im Internet abrufbare Anzeigeformular genutzt werden: https://www.erfurt.de/ mam/ ef/ rathaus/ buergerservice/ form/ 32/ 32_04_13internet.pdf

    Status geändert zu: Behandelt

    Gemeldet von Erfurt bei 08:25, Mittwoch 10 April 2024

  • Wir haben Ihre Meldung entgegengenommen und entsprechend weitergeleitet. Danke für Ihre Meldung!

    Status geändert zu: In Bearbeitung

    Gemeldet von Erfurt bei 10:52, Mittwoch 10 April 2024

  • Die Verkehrssituation an der betreffenden Stelle ist straßenverkehrsrechtlich und verkehrsorganisatorisch eindeutig geregelt. Es ist klar ersichtlich, dass es sich um eine Gehwegfläche handelt, in der an den Querungsstellen des Fußverkehrs abgesenkte Borde eingerichtet sind. Eine Befahrung dieser Flächen mit Kraftfahrzeugen ist gemäß § 2 StVO untersagt; das Parken vor abgesenkten Borden ist entsprechend § 12 Abs. 3 Nr. 5 unzulässig. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dürfen (weitere) verkehrsregelnde Maßnahmen nur dann ergriffen werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Bedingungen eine Gefahrensituation besteht, die das allgemeine Straßenverkehrsrisiko erheblich übersteigt. Die Missachtung bestehender Regelungen ist keine hinreichend begründbare Handlungsgrundlage für die Stadtverwaltung. Daher sind in der besagten Situation keine weiteren verkehrsregelnden oder verkehrsorganisatorischen Aktivitäten möglich.

    Status geändert zu: Behandelt

    Gemeldet von Erfurt bei 11:10, Freitag 12 April 2024